Die Begleiteten Besuchstage sind für Kinder getrennt lebender, geschiedener, allein erziehender oder in anderen konfliktbeladenen Verhältnissen lebender Eltern im Kanton Aargau.
Eltern, welche mit besonderen Trennungs-, Scheidungs- oder anderen Konflikten konfrontiert sind und das Besuchsrecht nicht selbständig zum Wohl des Kindes wahrnehmen können, bieten die Begleiteten Besuchstage einen geschützten Rahmen für die Ausübung des Besuchsrechts unter fachlicher Begleitung.
Begleitete Besuchstage sind insbesondere in folgenden Situationen angezeigt, wenn:
Die Begleiteten Besuchstage bieten
Das Begleitteam gestaltet gemeinsam mit den Teilnehmenden den Nachmittag.
Für alle Betriebskosten inklusive Essen und Trinken bezahlen die Teilnehmenden eine Familienpauschale von Fr. 20.00 pro Besuchstag.
Die genauen Daten werden hier nachgeführt, jedoch gilt folgender Grundsatz:
Jeden 1. Sonntag im Monat: Besuchsmorgen 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Besuchsnachmittag 13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
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Jedes 3. Wochenende im Monat: Samstag Besuchsnachmittag 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Sonntag Besuchsnachmittag 13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
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In der Regel sind es die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB (im Kanton Aargau die Familiengerichte), welche die Begleiteten Besuchstage oder die Begleitete Übergaben anordnen. Eltern können diese Angebote auch auf Empfehlung einer sozialen Fachstelle in Anspruch nehmen.
Die Begleitete Übergabe ist dann sinnvoll, wenn sich die Eltern eine gewisse Zeit nicht begegnen wollen. Die Übergabe des Kindes findet an einem neutralen Ort zeitlich gestaffelt statt. Dank des Begleitteams begegnen sich die Eltern nicht.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flyer.