In der Regel ist es das Familiengericht (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB), welches Begleitete Besuchstage oder Begleitete Übergabe anordnet. Die konkrete Zuweisung erfolgt meistens durch einen Beistand, resp. eine Beiständin. Eltern können diese Angebote auch auf Empfehlung einer sozialen Fachstelle in Anspruch nehmen.
Für detaillierte Informationen lesen Sie unseren Flyer oder klicken Sie hier.
Hier einige nützliche Dokumente zum Herunterladen und Ausdrucken: Empfehlungen für zuweisende soziale Fachstellen |
Dania Aeberhardt, ehemaliges Vorstandsmitglied des Vereins BBT Aargau, hat sich in ihrer Modulabschlussarbeit mit dem Thema "Sozialraumorientierung" befasst und ist zu interessanten Schlüssen bezüglich des Vereins BBT Aargau gelangt: "Fallsteuerung im Verein Begleitete Besuchstage Aargau"