Begleitete Besuchstage Aargau
Treffen in geschützter Umgebung

Infos für die Eltern

Die Begleiteten Besuchstage sind für Kinder getrennt lebender, geschiedener, allein erziehender oder in anderen konfliktbeladenen Verhältnissen lebender Eltern im Kanton Aargau.
Eltern, welche mit besonderen Trennungs-, Scheidungs- oder anderen Konflikten konfrontiert sind und das Besuchsrecht nicht selbständig zum Wohl des Kindes wahrnehmen können, bieten die Begleiteten Besuchstage einen geschützten Rahmen für die Ausübung des Besuchsrechts unter fachlicher Begleitung.

Wann sind Begleitete Besuchstage angezeigt?

Begleitete Besuchstage sind insbesondere in folgenden Situationen angezeigt, wenn:

  • für das Kind unzumutbare Spannungen oder Gefährdungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Besuchsrechts bestehen;
  • das Kind vor Gewalt geschützt werden muss;
  • Hinweise dafür bestehen, dass die sexuelle Integrität des Kindes im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht gefährdet ist.

Was bieten die Begleiteten Besuchstage?

Die Begleiteten Besuchstage bieten

  • regelmässigen Kontakt mit dem besuchsberechtigten Elternteil.
  • ein Treffen in kinderfreundlichen Räumlichkeiten.
  • Freiraum für Spielen und Gestalten.
  • ein gemeinsames Znüni oder Zvieri.
  • Begleitung durch ein Fachteam.

Wie sehen die Begleiteten Besuchstage aus?

Das Begleitteam gestaltet gemeinsam mit den Teilnehmenden den Nachmittag.

Für alle Betriebskosten inklusive Essen und Trinken bezahlen die Teilnehmenden eine Familienpauschale von Fr. 20.00 pro Besuchstag.

Wann und wo werden die Begleiteten Besuchstage angeboten?

Die genauen Daten werden hier nachgeführt, jedoch gilt folgender Grundsatz:

Jeden 1. Sonntag im Monat:

Besuchsmorgen   09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Besuchsnachmittag   13.00 Uhr - 17.00 Uhr


Chinderhuus
Konradstrasse 3
5000 Aarau

Jedes 3. Wochenende im Monat:

Samstag Besuchsnachmittag   13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Sonntag Besuchsnachmittag   13.00 Uhr - 17.00 Uhr


Tageshort Taba Kornhaus
Kronengasse 10
5400 Baden

Wie erfolgt die Anmeldung?

In der Regel sind es die Kindes- und Erwachsenenschutz­behörden KESB (im Kanton Aargau die Familiengerichte), welche die Begleiteten Besuchstage oder die Begleitete Übergaben anordnen. Eltern können diese Angebote auch auf Empfehlung einer sozialen Fachstelle in Anspruch nehmen. 

Was ist eine Begleitete Übergabe?

Die Begleitete Übergabe ist dann sinnvoll, wenn sich die Eltern eine gewisse Zeit nicht begegnen wollen. Die Übergabe des Kindes findet an einem neutralen Ort zeitlich gestaffelt statt. Dank des Begleitteams begegnen sich die Eltern nicht.


Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flyer.